Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wichtige Hinweise zur Gebühren- und Unterrichtsordnung
Preise
Alle Preise werden in Euro angegeben.
Bei Anmeldung fällt eine einmalige Verwaltungs- bzw. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13 Euro an, unabhängig von der Dauer des Unterrichtsverhältnisses. Dies ist ein kleiner Beitrag zur kostenintensiven Verwaltungsarbeit, um eine professionelle Betreuung seitens der Musikschule sicher zu stellen.
Ferien
Der Unterricht bzw. die Kurse finden nicht in den gesetzlichen Schulferien statt. Es gelten die Ferien und Feiertage des Landes Schleswig-Holstein.
In der Regel hat ein Kalenderjahr zwischen 36 und 39 Unterrichtswochen, je nachdem, wie im entsprechenden Jahr die Feiertage fallen. Der Monatsbetrag ist so kalkuliert, dass Anspruch auf mindestens 36 Wochen Unterricht besteht. Das monatliche Unterrichtsentgelt bezieht sich auf ein Jahresentgelt, das zu zwölf gleichen Teilen auf das Jahr umgelegt wird. Dies ist üblich und erleichtert die Berechnung, da sonst, jeweils abhängig von der Anzahl der Unterrichtswochen in einem Monat, sich in jedem Monat ein anderer Betrag ergeben würde.
Vom Jahresbeitrag, auf ein Kalenderjahr bezogen, errechnet sich (geteilt durch 36 Wochen)
die Gebühr für eine Einheit. Diese Beträge werden in der Preisliste genannt.
Bei Kündigung des Vertrages werden die stattgefundenen Unterrichtswochen gezählt und mit dem Preis pro Einheit multipliziert. Da es sich beim monatlichen Entgelt um eine Abschlagszahlung handelt, kann so eine Restzahlung oder auch Erstattung fällig werden.
Alle Lehrkräfte sind "Freelancer", und arbeiten frei und nicht weisungsgebunden. Sie stellen monatlich ihren Unterricht voll in Rechnung. Da also eine vollständige Auszahlung seitens der Musikschule statt findet, muss es im Falle einer Kündigung durch einen Schüler zur Prüfung dieser evt. anfallenden Restgebühr kommen.
Probezeit und Kündigungsfristen
Die ersten 3 Monate sind Probezeit, in der mit einwöchiger Frist zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt werden kann. Wir bieten eine Probestunde an, die kostenlos bleibt, wenn nach dieser Stunde kein weiterer Unterricht in Anpruch genommen wird. Für den Fall, dass der Unterricht weitergeführt werden soll, gilt diese Stunde als erste kostenpflichtige Unterrichtseinheit.
Nach der Probezeit kann mit 4-wöchiger Kündigungsfrist jeweils zum 30.4. oder zum 31.10. eines Jahres schriftlich gekündigt werden. Bei längerer Erkrankung oder Wegzug wird von diesen Fristen selbstverständlich abgewichen.
Ein weiterer Grund ist die Sicherstellung eines professionellen Arbeitens innerhalb der Schule. Zum Ende der jeweiligen Fristen trägt Planungssicherheit zur sinnvollen Verteilung der Neuanmeldungen auf die ggf. frei gewordenen Plätze bei.
Gebührenerhöhungen
Eine Anpassung der Unterrichtsentgelte an gestiegene Kosten (z.B. Energiekosten / KSK*-Abgaben / Honorare u.a.) ist möglich, wird i.d.R ca alle 2 Jahre vorgenommen und 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt.
Foto- und Filmdokumentation
Mit Vertragsabschluss erklärt sich der / die SchülerIn bzw. der gesetzliche Vertreter damit einverstanden, dass Foto-, Audio-, oder Videoaufnahmen von ihm / ihr aus der Musikschularbeit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Schule verwendet werden dürfen (z.B. Presse, Fotos / Videos auf der homepage, Facebook-Seite, Imagefilme o.ä.).
Haftung
Die Musikschule haftet für Schäden und Unfälle jedweder Art nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der Schule. Grundsätzlich haften Eltern für ihre Kinder.
Jede freiberufliche Lehrkraft hat eine eigene Berufshaftpflichversicherung und haftet als selbständiger Auftragnehmer/in im Rahmen ihres Unterrichts.
Stand
Diese oben stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. Dezember 2012.
* KSK - Künstlersozialkasse