Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wichtige Hinweise zur Gebühren- und Unterrichtsordnung

Preise

Alle Preise werden in Euro angegeben.

Bei Anmeldung fällt eine einmalige Verwaltungs- bzw. Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13 Euro an, unabhängig von der Dauer des Unterrichtsverhältnisses. Dies ist ein kleiner Beitrag zur kostenintensiven Verwaltungsarbeit, um eine professionelle Betreuung seitens der Musikschule sicher zu stellen.

Ferien

Der Unterricht bzw. die Kurse finden nicht in den gesetzlichen Schulferien statt. Es gelten die Ferien und Feiertage des Landes Schleswig-Holstein.

In der Regel hat ein Kalenderjahr 39 Unterrichtswochen. Das monatliche Unterrichtsentgelt bezieht sich auf ein Jahresentgelt, das zu zwölf gleichen Teilen auf das Jahr umgelegt wird. Dies ist üblich und erleichtert die Berechnung, da sonst, jeweils abhängig von der Anzahl der Unterrichtswochen in einem Monat, sich in jedem Monat ein anderer Betrag ergeben würde. Auf ein Jahr bezogen, ist die Höhe des Unterrichts-Entgeltes dieselbe.
Eine Lehrkraft unterrichtet vor (siehe oben-gleichmäßige Verteilung des Entgeltes auf 12 Monate), d.h., sie verzichtet in den Schulmonaten auf einen Teil des Honorars, um in jedem Monat des Jahres ihr Durchschnittshonorar zu erhalten. Aus diesem Grund kann nicht direkt zu den Ferien gekündigt werden.

Probezeit und Kündigungsfristen

Die ersten 3 Monate sind Probezeit, in der mit einwöchiger Frist zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt werden kann. Wir bieten eine Probestunde an, die kostenlos bleibt, wenn nach dieser Stunde kein weiterer Unterricht in Anpruch genommen wird. Für den Fall, dass der Unterricht weitergeführt werden soll, gilt diese Stunde als erste kostenpflichtige Unterrichtseinheit.

Nach der Probezeit kann mit 4-wöchiger Kündigungsfrist jeweils zum 30.4. oder zum 31.10. eines Jahres schriftlich gekündigt werden. Bei längerer Erkrankung oder Wegzug wird von diesen Fristen selbstverständlich abgewichen.

Ein weiterer Grund ist die Sicherstellung eines professionellen Arbeitens innerhalb der Schule. Zum Ende der jeweiligen Fristen trägt Planungssicherheit zur sinnvollen Verteilung der Neuanmeldungen auf die ggf. frei gewordenen Plätze bei.

Gebührenerhöhungen

Eine Anpassung der Unterrichtsentgelte an gestiegene Kosten (z.B. Energiekosten / KSK*-Abgaben / Honorare u.a.) ist möglich, wird i.d.R ca alle 2 Jahre vorgenommen und 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt.

Foto- und Filmdokumentation

Mit Vertragsabschluss erklärt sich der / die SchülerIn bzw. der gesetzliche Vertreter damit einverstanden, dass Foto-, Audio-, oder Videoaufnahmen von ihm / ihr aus der Musikschularbeit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Schule verwendet werden dürfen (z.B. Presse, Fotos / Videos auf der homepage, Facebook-Seite, Imagefilme o.ä.).

Haftung

Die Musikschule haftet für Schäden und Unfälle jedweder Art nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der Schule. Grundsätzlich haften Eltern für ihre Kinder.

Stand

Diese oben stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. Dezember 2012.

* KSK - Künstlersozialkasse