Petition 174929 - Gesetzesinitiative zur Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrkräften und Soloselbstständigen im Bildungs- und Kulturbereich vom 15.11.2024
Dringend ! Es geht um die Zukunft von (privaten) Bildungseinrichtungen
Bitte unterstützen Sie / unterstützt die Petition 174929
„Gesetzesinitiative zur Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrkräften und Soloselbstständigen im Bildungs- und Kulturbereich vom 15.11.2024“
Die Mitzeichnungsfrist endet schon am 23.01.2025 !
Hier registriert man sich auf der Plattform des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages:
epetitionen.bundestag.de/epet/registrieren.nc.html
Hier können Sie dann unterzeichnen:
epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2024/_11/_15/Petition_174929.html
Zum besseren Verständnis der Auszug eines Kommentars zur Petition:
„Kommunale und freie Musikschulen sowie andere Bildungs- und Kulturanbieter stehen derzeit vor einer erheblichen Herausforderung. Die restriktive Auslegung des Herrenberger Urteils durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die damit verbundenen Nachforderungen setzen diese Einrichtungen massiv unter Druck. Diese Vorgehensweise führt nicht nur zu großer Unsicherheit bei den Betroffenen, sondern bedroht auch die finanzielle Grundlage zahlreicher Institutionen, die eine zentrale Rolle in der Bildungs- und Kulturlandschaft spielen.
Besonders freie Bildungseinrichtungen, wie Volkshochschulen, private Weiterbildungsträger und nicht staatlich geförderte Musikschulen, sind davon betroffen. Anders als kommunale Einrichtungen können sie nicht auf öffentliche Zuschüsse zurückgreifen und müssen ihre Finanzierung ausschließlich aus Teilnehmergebühren stemmen. Unter diesen Umständen ist es für viele dieser Träger nahezu unmöglich, Festanstellungen flächendeckend anzubieten oder Nachforderungen zu bewältigen.
Ohne den Dualen Weg – der sowohl rechtssichere Selbstständigkeit als auch Festanstellungen ermöglicht – droht vielen dieser Einrichtungen das Aus. Dies hätte weitreichende Folgen: Tausende Schüler*innen, Teilnehmende und Lehrkräfte stünden ohne Perspektive da, und die Vielfalt sowie Zugänglichkeit der Bildungs- und Kulturlandschaft würden massiv eingeschränkt. Es gilt, diese Strukturen zu erhalten, um eine breite und inklusive Bildung für die Gesellschaft zu sichern.Die Einforderung des Dualen Wegs über eine Petition ist notwendig, um die Existenz von Musikschulen, Bildungs- und Kulturträgern sowie deren Lehrkräften langfristig zu sichern. Die Bildungs- und Kulturlandschaft spielt eine unverzichtbare Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die persönliche Entwicklung und den Zugang zu kultureller und beruflicher Bildung für Menschen aller Altersgruppen.Der Duale Weg nimmt niemandem etwas weg, bietet jedoch allen Beteiligten Sicherheit, Flexibilität und Zukunftsperspektiven. Ohne ihn droht ein massiver Verlust, der nicht nur Institutionen und Arbeitsplätze betrifft, sondern die gesamte Gesellschaft – eine Bildungs- und Kulturlandschaft, die schmaler wird, gefährdet die Entwicklung künftiger Generationen.
Jetzt ist der Moment, diese Strukturen zu schützen und gemeinsam für ihre Zukunft einzutreten!“
Zum Hintergrund:
Anders als in vielen Medien zur Zeit dargestellt, befindet sich die gesamte Thematik im Prozess, wobei noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen worden sind.
Der zuständige Arbeitsminister, die Staatssekretäre des Arbeitsministeriums und Vertreter verschiedenster Verbände befinden sich seit Juni 2024 in großen Gesprächsrunden im Austausch, um die verschiedenen Positionen gegenüberzustellen und eine Kompromisslinie zu erarbeiten.
Abzuwarten bleibt, wie die neue Bundesregierung samt evt. neuem Arbeitsminister mit der Thematik umgeht.
Das „Herrenberg-Urteil“ war ein, in der Sache durchaus nachvollziehbares, (Einzelfall-) Urteil. Das Arbeitsministerium und die Deutsche Rentenversicherung haben dies nur zum Anlass genommen, die Kriterien für selbstständige Tätigkeit derart eng zu fassen, dass diese an Musikschulen so gut wie nicht mehr möglich wäre.
Leider kolportieren (insbesondere) Vertreter von Verdi und vom VdM in der Presse, dass aufgrund des „Herrenbergurteils“ ab sofort kein Weg mehr an Festanstellungen vorbei führe, d.h. dass in Zukunft Freiberufler nicht mehr rechtssicher beschäftigt werden können.
Dies mag eine Strategie sein, um „Fakten zu schaffen“, d.h. der Politik (den Kreisen, Städten und Gemeinden sowie dem Land) plausibel zu machen, dass massiv Geld in die Schulen gesteckt werden müsse, wenn die Musikschulen weiterhin existieren sollen.
Fragwürdig ist diese Strategie trotzdem, denn selbst wenn sie einigermaßen aufgehen sollte, machten sich die unterstützten Schulen zum einen extrem abhängig von öffentlichen Geldern, zum anderen ist ganz klar, dass die erhofften Subventionen nicht annähernd für die Umwandlung aller jetzt an gemeinnützigen u. öffentlichen Einrichtungen lehrenden Musiker reichen würde, d.h. man nimmt Entlassungen und die Einschränkung des Musikschulangebots in Kauf.
Gründe, für den dualen Weg einzutreten, der neben Festanstellungen auch die freiberufliche Tätigkeit (insbesondere an privaten, nicht geförderten Einrichtungen) rechtssicher zulässt:
1. Hohe Kosten bei Anstellungen:
Weniger Flexibilität, aber deutlich mehr Bürokratie und steigendes Risiko für die Schulen:
Abhängige Beschäftigungen von Lehrkräften bedeuten zwangsläufig deutlich höhere Gebühren für ihre Schüler. Da private Schulen alles am Markt erwirtschaften (müssen), stehen sie in Gefahr, zukünftig gar nicht mehr konkurrenzfähig gegenüber den schon jetzt geförderten „VdM“ – Schulen (Verband der Musikschulen) zu sein.
Wir haben als private Musikschule, um nicht in die Gefahr der Scheinselbsständigkeit zu rutschen, im Jahr 2024, u.a. durch nochmals angepasste interne Arbeitsabläufe und neue Vertragsverhältnisse, sichergestellt, dass die Tätigkeiten für die Musikschule den (auch in den vom Bundessozialgericht genannten Punkten) Erfordernissen einer wirklichen Selbstständigkeit entsprechen.
Dies hat schon jetzt (ohne die Honorarverträge in abhängige Beschäftigungsverhältnisse zu überführen) zu mehr Kosten, mehr bürokratischem Aufwand und mehr finanziellem Risiko für die Schule geführt.
2. Verlust der Vielfalt
Eine über viele Jahrzehnte gewachsene Musikschullandschaft steht in Gefahr, zusammenzubrechen: Bereits jetzt zeigt sich, auf ganz Deutschland gesehen, dass aufgrund der gestifteten Verunsicherung private Institutionen geschlossen werden oder in öffentliche Einrichtungen eingegliedert werden, z.B. als Außenstelle. Letzteres wird nicht überall möglich sein. Gerade in ländlichen Gebieten decken meist aber private Einrichtungen den Unterrichtsbedarf ab.
Im Grunde ist dies eine Art Verstaatlichung: Durch den Wegfall von privaten Schulen geht eine gewachsene und wertvolle Vielfalt im Bildungsbereich verloren. Jede Schule hat ihr eigenes Profil, eigene Angebote, und spricht dadurch u.U. unterschiedliche SchülerInnen an. Und das ist so auch gut und sinnvoll.
Da private Schulen tendenziell (zumindest noch) weniger bürokratisch geführt werden können, flexibler im Arbeitsalltag sind, und oft durch die persönliche Verantwortlichkeit der Leiter nzw. Inhaber zumeist mit hohem persönlichen Engagement arbeiten, sind sie in der Regel für die unterrichteten SchülerInnen wertvoller Lernort und wichtiger Bestandteil der außerschulischen Bildung.
3. Keine Selbstbestimmung mehr
Es kann durchaus für Musiker, die die Absicherung eines Angestellten wünschen, gut sein, an einer Musikschule abhängig beschäftigt zu arbeiten. Insbesondere, wenn man sich der Lehrtätigkeit verschreibt und bereit ist, seine Arbeitskraft der Schule als Arbeitgeber umfänglich zur Verfügung zu stellen. Auch, insbesondere für kommunale Musikschulen, hat es Vorteile, zumindest teilweise mit Angestellten zu arbeiten. Kommunale / öffentliche Einrichtungen haben ganz andere gesellschaftliche Aufgaben: Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen, Abdeckung des Ganztags, Betreuung von Bläser-oder Streicherklassen, das Bedienen von Außenstellen, Erteilung von Unterricht mit größeren Gruppen etc. Hier, besonders bei den für Lehrkräfte eher unliebsamen Aufgaben, ist es wichtig, dass eine Schule ihre Lehrkräfte einteilen kann und Weisungsbefugnis besteht, um diese Aufgaben verlässlich bedienen zu können.
Bei der Petition geht es also nicht gegen die Schaffung von Stellen in abhängiger Beschäftigung!
Die Schaffung von mehr Festanstellungen an kommunalen Schulen wird begrüßt. Damit haben Lehrkräfte, die sich eine solche wünschen, eine Möglichkeit, sich auf eine solche zu bewerben. Es geht vielmehr um die Weiterführung eines dualen Systems.
Viele Musiker genießen die Vorteile des freiberuflichen, nicht weisungsgebundenen Arbeitens. Die momentanen Absichten der Rentenversicherung würden die Freiheit, die Arbeitsweise wählen zu können, nicht mehr zulassen.
Musiker geben nicht selten sogar, aufgrund der im Angestelltenverhältnis gemachten Erfahrungen, eine feste Stelle an einer Schule zugunsten einer selbstständigen Tätitgkeit an einer anderen bzw. an derselben Musikschule auf.
Die Lebenserfahrung zeigt, dass insbesondere künstlerisch tätige Menschen, wie z.B. Musiker, gerne diese Freiheiten haben und diese nicht aufgeben möchten oder auch können.
Andererseits befassen sich besonders kreative Menschen wie Künstler oft ungern mit für sie im Alltag oft lästigen Begleitumständen. Dazu gehört die Kommunikation mit den SchülerInnen / deren Eltern,z.B., wenn es aufgrund von Terminschwierigkeiten zu Stundenplanänderungen kommen muss, der bürokratische Aufwand, der mit vielen einzelnen Vertragsverhältnissen einhergeht, der laufenden Schüleraquise, Organisation und Durchführung von Schülerkonzerten etc…
So besteht im Grunde eine win-win Situation innerhalb einer Musikschule, wenn diese gute Arbeit macht, ein paar solcher bürokratischer Aufgaben übernimmt, und andererseits, die Lehrkraft zu schätzen weiß, dass sie davon entlastet ist, so dass sie sich auf den eigentlichen Bereich der Lehre konzentrieren kann.
4. In der Regel weniger Geld für Lehrkräfte
Größere Absicherung (Lohnfortzahlung ) bedeutet nicht automatisch bessere Bezahlung, wenn es sich nicht gerade um eine TvöD -Stelle mit guter Eingruppierung handelt (dies sind in Schlesweig-Holstein von 22 VdM-Schulen 4 Musikschulen), sondern in den meisten Fällen im Ergebnis für die LehrerInnen weniger Geld.
Zur Zeit bekommen viele Honorarkräfte an öffentlichen Schulen Angestellten Stellen auf Mini-Job Basis.
Hier wird meist gar nicht oder deutlich schlechter für Altersvorsorge gesorgt als vorher über die KSK.
Massive Subventionierung der öffentlichen und gemeinnützigen Schulen bundesweit mittels Steuergeldern bedeutet große Abhängigkeit vom Staat. Da das Geld nicht für alle Lehrer reichen wird, bleiben wahrscheinlich viele auf der Strecke.
Der häufig genannte Hinweis, dass im Falle des Zusammenbrechens privater Schulen die frei werdenden Lehrkräfte alle für sich alleine selbständig sein können, ist zynisch. Und längst nicht jede/r LehrerIn ist immer gewillt oder auch in der Lage, stetig selbst genügend SchülerInnen zu aquirieren, langfristig für geeignete und bezahlbare Unterrichtsräume zu sorgen, oder auch die bürokratische Mehrarbeit selber zu stemmen.
Für mehr Lehrkräfte die Altersvorsorge verbessern zu wollen, ist kein starkes Argument, da es hinsichtlich der Absicherung bei der Sozialversicherung für "Künstler" den Vorteil der KSK (Künstlersozialkasse)gibt, eine im Vergleich zu anderen Selbstständigen privilegierte Absicherung: Als Künstler ist man pflichtversichert, hat also keine Wahl, mit der Besonderheit, dass der / die Versicherte nur die Hälfte des Beitrags zahlt, während die andere Häfte vom Staat übernommen wird. Diese KSK wurde in der 80er Jahren eingeführt, um den künstlerischen Bereich zu unterstützen, mit dem Ziel, dass genügend Menschen solch ein Berufsfeld wählen, obwohl hier in der Regel und im Vergleich zu vielen anderen Branchen trotz meist sehr langer und hochwertiger Ausbildungen die Verdienstmöglichkeiten eher moderat sind.